Die
Fischerprüfung
Beim Angeln, wie auch bei anderen Dingen in Deutschland,
hat der Angler sich an gewisse Regeln zu halten. Das fängt
damit an das er zuerst einmal eine Fischerprüfung bestehen
muss.
Hier wollen wir kurz die bisher aufgetauchten Fragen,
anhand kurzer Antworten, auflisten.
Inhalt
Warum muss man eine Prüfung absolvieren?
Wer führt die Fischerprüfung durch?
Wann finden die Prüfungen statt?
Müssen Pflichtstunden abgehalten werden?
Wie verläuft die Prüfung?
Was braucht man für die Zulassung zur
Prüfung?
Was ist der Jugendfischereischein?
Warum muss man eine Prüfung
absolvieren?
Natürlich
um zu Zeigen, dass man weis was man tut. Nach dem
Tierschutzgesetz dürfen jedweden Tieren keine Leiden und
keine Schmerzen zugefügt werden. Aber auch zum Eigenschutz
vor dem Gesetz. Damit man sich nicht ausversehen
Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt fühlt wegen des
Tierschutzes oder wegen Ordnungswidrigkeiten gegen das
Landesfischereigesetz und die Landesfischereiordnung.
Wer führt die Fischerprüfung
durch?
In der Regel
werden die Fischerprüfungen von der Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis am Rhein, oder den zuständigen
Fischereibehörden, organisiert und durchgeführt.
Wann finden die
Prüfungen statt?
In
Rheinland-Pfalz wird einheitlich landesweit zweimal
jährlich durchgeführt. Jeweils zu Beginn des Monats Juni
und zu Beginn des Monats Dezember.
Müssen Pflichtstunden abgehalten
werden?
Um zur
Fischerprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 35
Pflichtstunden abgehalten werden.
Wie verläuft die
Prüfung?
Die Prüfung
findet nur schriftlich statt. In begründeten Ausnahmefällen
kann der Prüfungsausschuss Abweichungen in Form der
mündlichen Fragestellung zulassen.
Man muss einen 6-seitigen (mit Deckblatt) Fragebogen
ausfüllen im Multiple-Choice-Verfahren (drei Antworten, von
denen jeweils nur eine richtig ist). Dieser beinhaltet 50
Fragen. Die Fragen werden vom zuständigen Fachministerium
zu jedem staatlichem Fischerprüfungstermin erstellt. Die
Fragen sind in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich gleich.
Das Fachministerium gibt folgende fünf Themen vor:
allgemeine Fischkunde; spezielle Fischkunde; Gewässerkunde;
Gesetzeskunde Tier und Natur; Gerätekunde.
Zu jedem dieser fünf Themengebiete müsst ihr zehn Fragen
beantworten. Der Zeitrahmen für alle 50 Fragen ist auf zwei
Stunden festgesetzt. Die Prüfung habt ihr bestanden, wenn
ihr in jedem der fünf Themengebiete, mindestens sieben
richtig beantwortet habt. Habt ihr nur in einem der fünf
Themengebiete weniger als sieben richtig, kann man euch
während des Prüfungstermins noch mündlich nachprüfen.
Was braucht man zur Zulassung zur
Prüfung?
Das 13.
Lebensjahr muss am Prüfungstag vollendet sein.
Bei unter 18-jährigen braucht man die
Einverständniserklärung der gesetzlichen
Erziehungsberechtigten.
Ein gültiger Personalausweis ist nötig, welcher auch am
Prüfungstag vorgezeigt werden muss.
Die Zulassungsgebühren (momentan 25,56 €uro).
Der Nachweis des mindestens 35-stunden erfolgten
Vorbereitungslehrgangs.
Man darf nicht ständig oder zeitweise unter gesetzlicher
Betreuung stehen.
Was ist der
Jugendfischereischein?
Nun
wird es ein wenig kompliziert :), aufgepasst.
Jugendliche zwischen dem siebten und sechzehnten Lebensjahr
erhalten anstelle des Fischereischeins den
Jugendfischereischein.
!! Habt ihr allerdings mit dem dreizehnten Lebensjahr schon
eure Fischereiprüfung abgelegt, erhaltet ihr den
Fischereischein schon mit dem vierzehnten Lebensjahr.
Der Jugendfischereischein berechtig euch
nur zum Fischen in Begleitung einer Person,
die einen gültigen Fischereischein besitzt.
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