Suchen Sie etwas?


Februar 2012
MoDiMiDoFrSaSo
303112345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728291234
Die Fischerprüfung

Beim Angeln, wie auch bei anderen Dingen in Deutschland, hat der Angler sich an gewisse Regeln zu halten. Das fängt damit an das er zuerst einmal eine Fischerprüfung bestehen muss.
Hier wollen wir kurz die bisher aufgetauchten Fragen, anhand kurzer Antworten, auflisten.


Inhalt

Warum muss man eine Prüfung absolvieren?
Wer führt die Fischerprüfung durch?
Wann finden die Prüfungen statt?
Müssen Pflichtstunden abgehalten werden?
Wie verläuft die Prüfung?
Was braucht man für die Zulassung zur Prüfung?
Was ist der Jugendfischereischein?


Warum muss man eine Prüfung absolvieren?
Natürlich um zu Zeigen, dass man weis was man tut. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen jedweden Tieren keine Leiden und keine Schmerzen zugefügt werden. Aber auch zum Eigenschutz vor dem Gesetz. Damit man sich nicht ausversehen Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt fühlt wegen des Tierschutzes oder wegen Ordnungswidrigkeiten gegen das Landesfischereigesetz und die Landesfischereiordnung.

Wer führt die Fischerprüfung durch?
In der Regel werden die Fischerprüfungen von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis am Rhein, oder den zuständigen Fischereibehörden, organisiert und durchgeführt.

Wann finden die Prüfungen statt?
In Rheinland-Pfalz wird einheitlich landesweit zweimal jährlich durchgeführt. Jeweils zu Beginn des Monats Juni und zu Beginn des Monats Dezember.

Müssen Pflichtstunden abgehalten werden?
Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 35 Pflichtstunden abgehalten werden.

Wie verläuft die Prüfung?
Die Prüfung findet nur schriftlich statt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss Abweichungen in Form der mündlichen Fragestellung zulassen.
Man muss einen 6-seitigen (mit Deckblatt) Fragebogen ausfüllen im Multiple-Choice-Verfahren (drei Antworten, von denen jeweils nur eine richtig ist). Dieser beinhaltet 50 Fragen. Die Fragen werden vom zuständigen Fachministerium zu jedem staatlichem Fischerprüfungstermin erstellt. Die Fragen sind in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich gleich.
Das Fachministerium gibt folgende fünf Themen vor: allgemeine Fischkunde; spezielle Fischkunde; Gewässerkunde; Gesetzeskunde Tier und Natur; Gerätekunde.
Zu jedem dieser fünf Themengebiete müsst ihr zehn Fragen beantworten. Der Zeitrahmen für alle 50 Fragen ist auf zwei Stunden festgesetzt. Die Prüfung habt ihr bestanden, wenn ihr in jedem der fünf Themengebiete, mindestens sieben richtig beantwortet habt. Habt ihr nur in einem der fünf Themengebiete weniger als sieben richtig, kann man euch während des Prüfungstermins noch mündlich nachprüfen.

Was braucht man zur Zulassung zur Prüfung?
Das 13. Lebensjahr muss am Prüfungstag vollendet sein.
Bei unter 18-jährigen braucht man die Einverständniserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten.
Ein gültiger Personalausweis ist nötig, welcher auch am Prüfungstag vorgezeigt werden muss.
Die Zulassungsgebühren (momentan 25,56 €uro).
Der Nachweis des mindestens 35-stunden erfolgten Vorbereitungslehrgangs.
Man darf nicht ständig oder zeitweise unter gesetzlicher Betreuung stehen.

Was ist der Jugendfischereischein?
Nun wird es ein wenig kompliziert :), aufgepasst.
Jugendliche zwischen dem siebten und sechzehnten Lebensjahr erhalten anstelle des Fischereischeins den Jugendfischereischein.
!! Habt ihr allerdings mit dem dreizehnten Lebensjahr schon eure Fischereiprüfung abgelegt, erhaltet ihr den Fischereischein schon mit dem vierzehnten Lebensjahr.
Der Jugendfischereischein berechtig euch nur zum Fischen in Begleitung einer Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt.


wieder zum Seitenanfang